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Dr. Andreas Peters

Physiker, Patentanwalt — und der Mensch hinter den BSFZ-Projektbeschreibungen.

Dr. Andreas Peters, Physiker und Patentanwalt
Dr. rer. nat. PhysikPatentanwalt DE/EPUPC-VertreterLehrbeauftragter TH Rosenheim

Qualifikation

Promotion in Physik (Universität Regensburg), mit Forschungsaufenthalt am Thomas Jefferson National Accelerator Facility (USA). Zugelassener deutscher und europäischer Patentanwalt, UPC-Vertreter. Head of Electronics & Chemistry an einer Regensburger Patentanwaltskanzlei.

Erfahrung mit der Forschungszulage

Über 40 BSFZ-Anträge formuliert, aus Branchen wie Maschinenbau, Elektronik, Chemie, Sensorik, Software und Medizintechnik. Die Projektbeschreibungen umfassten experimentelle Entwicklung ebenso wie industrielle Forschung — von adaptiven Kühlsystemen über Sicherheits-Wearables bis hin zu UV-C-Hygienelösungen und sensorbasierter Werkstoffprüfung.

Was das für Ihren BSFZ-Antrag bedeutet

Die BSFZ prüft drei Kriterien: Neuartigkeit, technische Unsicherheit, Planmäßigkeit. In der Patentpraxis formuliere ich täglich gegenüber Patentamtsprüfern, warum eine technische Lösung neu ist und auf erfinderischer Tätigkeit beruht. Diese Argumentationsstruktur ist direkt auf BSFZ-Anträge übertragbar — mit dem Vorteil, dass der Neuheitsstandard des Frascati-Manuals niedriger liegt als die absolute Neuheit im Patentrecht.

Mit einer Promotion in Physik bringe ich die Tiefe mit, um Entwicklungsarbeit in der Sprache zu beschreiben, die BSFZ-Gutachter überzeugt: technisch präzise, mit konkreten Parametern und nachvollziehbarer Abgrenzung zum Stand der Technik.

Fachgebiete

Maschinenbau, Elektronik, Sensorik, Werkstofftechnik, Chemie, Verfahrenstechnik, Medizintechnik, Software (mit technischem Kern).

Akademische Tätigkeit

Lehrbeauftragter für Patent- und Markenrecht an der TH Rosenheim. Forschungspublikationen u. a. im European Journal of Law and Economics (Springer), Decision Analytics Journal (Elsevier) und Triple Helix (Brill). Monographie bei Routledge in Produktion.

Schutzrechte: Stellt sich im Rahmen der FuE-Analyse heraus, dass Ihre Entwicklung patentfähig sein könnte, berate ich Sie gerne auch zur Schutzrechtsstrategie — als zugelassener Patentanwalt (DE/EP).

Entwickeln Sie? Dann holen Sie sich Ihr Geld zurück.

Kostenlos prüfen, ob Ihr Projekt förderfähig ist.

0176 / 640 894 91E-Mail schreiben