Alles, was Sie über das FZulG, den BSFZ-Antrag und meine Beratung wissen sollten.
KMU erhalten 35 % der förderfähigen Aufwendungen, Großunternehmen 25 %. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt seit 2026 bei 12 Mio. EUR pro Wirtschaftsjahr. Einzelunternehmer können ihre Arbeitszeit mit 100 EUR/h ansetzen. Zum Rechner →
Für FuE-Vorhaben mit Beginn ab 01.01.2026 wird die Bemessungsgrundlage um 20 % erhöht. Damit werden Gemeinkosten wie Miete, Strom und IT pauschal berücksichtigt. Projekte, die vor 2026 gestartet sind und weiterlaufen, erhalten die Pauschale nicht.
Grundsätzlich ja, innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist nach § 169 AO. Entscheidend ist, dass der Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ innerhalb dieser Frist wirksam gestellt wird. Für die Jahre 2020 und 2021 gelten besondere Vertrauensschutzregelungen; für Folgejahre wird an einer gesetzlichen Dauerlösung gearbeitet.
Das FZulG unterscheidet Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage von FZulG und AGVO; zur Auslegung werden u. a. die Kriterien des Frascati-Manuals der OECD herangezogen. Entscheidend sind: Neuartigkeit, technisch-wissenschaftliche Unsicherheit und Planmäßigkeit.
Sie können Widerspruch einlegen oder den Antrag überarbeitet neu einreichen. Die Projektbeschreibung ist der zentrale Prüfungsgegenstand der BSFZ — eine präzisere Darstellung kann die Bewilligungschancen erhöhen, ersetzt jedoch nicht die materielle Förderfähigkeit des Vorhabens. Ich übernehme Widerspruchsverfahren und überarbeitete Neueinreichungen — auch wenn der Erstantrag nicht von mir stammt. Mehr dazu →
Die BSFZ-Prüfung dauert erfahrungsgemäß ca. 3 Monate. Nach Erhalt der Bescheinigung wird die Forschungszulage über die Steuererklärung beim Finanzamt beantragt. Bis zur tatsächlichen Anrechnung vergehen je nach Finanzamt und Veranlagungszeitpunkt in der Regel weitere Monate.
0 EUR vorab. Mein Honorar beträgt 13,5 % der voraussichtlichen Forschungszulage (berechnet auf Basis der von Ihnen im Antrag angegebenen förderfähigen Aufwendungen), fällig bei positiver BSFZ-Bescheinigung. Keine Bescheinigung = keine Kosten. Details →
Promovierter Physiker und zugelassener Patentanwalt (DE/EP) mit über 40 formulierten BSFZ-Anträgen. Die FZulG-Beratung erfolgt als technische Dienstleistung — ich formuliere die Projektbeschreibung für den BSFZ-Antrag mit naturwissenschaftlicher Expertise. Für patentrechtliche Fragen stehe ich als Patentanwalt gesondert zur Verfügung. Mehr →
Maschinenbau, Elektronik, Software, Chemie, Medizintechnik, Werkstofftechnik, Verfahrenstechnik, Sensorik — alle Bereiche, in denen technisch-naturwissenschaftliche Entwicklung stattfindet.
§ 9 Abs. 2 FZulG schließt „Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne von Art. 2 Nr. 18 AGVO von der Forschungszulage aus. Das betrifft unter anderem Unternehmen, bei denen mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals durch aufgelaufene Verluste aufgezehrt ist, oder Unternehmen im Insolvenzverfahren. Entscheidend ist der Stichtag am Ende des Wirtschaftsjahres, für das die Zulage beantragt wird — nicht der Zeitpunkt der Antragstellung. Ein einzelnes Verlustjahr führt nicht automatisch zum Ausschluss. Im Erstgespräch prüfe ich diese Voraussetzung mit.
Ja. Registrierung und Login im BSFZ-Webportal laufen über ein ELSTER-Unternehmenszertifikat. Falls Sie noch keins haben, planen Sie ca. eine Woche Vorlauf ein.