Transparenz ist mir wichtig. Hier sehen Sie genau, was die Beratung kostet.
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13,5 % der voraussichtlichen Forschungszulage — berechnet auf Basis der von Ihnen im Antrag angegebenen förderfähigen Aufwendungen — fällig bei positiver BSFZ-Bescheinigung
Mein Honorar wird fällig, sobald die BSFZ Ihr Projekt positiv bescheinigt hat. Die Berechnungsbasis sind die von Ihnen im BSFZ-Antrag angegebenen förderfähigen Aufwendungen — daraus ergibt sich die voraussichtliche Forschungszulage, und davon 13,5 %. Die BSFZ prüft diese Aufwendungen nicht; sie werden lediglich nachrichtlich an das Finanzamt übermittelt (Abschnitt E der Bescheinigung). Die tatsächliche Höhe der Forschungszulage wird anschließend vom Finanzamt festgesetzt und kann von der im Antrag angegebenen Summe abweichen. Keine positive BSFZ-Bescheinigung = kein Honorar.
Häufige Fragen zu den Kosten
Wird der Antrag abgelehnt, zahlen Sie nichts. Widerspruch und Neueinreichung werden nach individueller Vereinbarung übernommen — ebenfalls erfolgsbasiert.
Nein. 13,5 % der voraussichtlichen Forschungszulage, berechnet auf Basis der von Ihnen im Antrag angegebenen förderfähigen Aufwendungen. Das ist alles. Keine Pauschalen, keine Nebenkosten.
Bei Unternehmen mit mehreren Projekten oder hohen Bemessungsgrundlagen sind individuelle Vereinbarungen möglich.