Ein erheblicher Anteil der BSFZ-Anträge wird abgelehnt — in vielen Fällen wegen unzureichender Abgrenzung zum Stand der Technik. Ich übernehme laufende Verfahren, auch wenn der Erstantrag nicht von mir stammt.
Gegen einen ablehnenden Bescheid der BSFZ können Sie Widerspruch einlegen. Ich analysiere die Ablehnungsgründe, identifiziere die argumentativen Lücken und formuliere den Widerspruch mit der technischen Präzision, die beim ersten Antrag gefehlt hat.
Aus der Patentpraxis bringe ich Erfahrung mit Einspruchs- und Beschwerdeverfahren mit. Dieselbe Methodik — Einwand analysieren, Gegenargument strukturiert aufbauen, Lücke schließen — funktioniert auch gegenüber der BSFZ.
Wenn ein Widerspruch nicht zielführend ist, kann der Antrag überarbeitet neu eingereicht werden. Ich überarbeite die Projektbeschreibung grundlegend:
Häufige Ablehnungsgründe: „Neuartigkeit nicht ausreichend dargelegt" — weil der Antrag den Stand der Technik nicht benennt. „Nur wirtschaftliche Risiken" — weil technische Unsicherheiten nicht als solche formuliert wurden. „Routinemäßige Entwicklung" — weil der Antrag die Unwägbarkeiten nicht herausgearbeitet hat. Eine präzisere Projektbeschreibung kann die Bewilligungschancen erhöhen — sie ersetzt jedoch nicht die materielle Förderfähigkeit des Vorhabens.
Die BSFZ beurteilt auf Grundlage des FZulG und der AGVO. Zur Auslegung werden unter anderem die Kriterien des Frascati-Manuals der OECD herangezogen. Die Beurteilung erfolgt ausschließlich anhand der Angaben im Antragsformular — zusätzliche Beilagen werden nicht berücksichtigt.
Jedes Wort in den engen Formularfeldern (Ziele: 1.500 Zeichen, Neuartigkeit: 500 Zeichen, Arbeiten: 1.000 Zeichen, Risiken: 1.000 Zeichen) muss sitzen. Genau hier unterscheidet sich ein präzise formulierter Antrag von einem, der abgelehnt wird.
Ich analysiere den Ablehnungsbescheid und den ursprünglichen Antrag. Daraus ergibt sich, ob ein Widerspruch oder eine überarbeitete Neueinreichung der sinnvollere Weg ist. In beiden Fällen formuliere ich die Projektbeschreibung neu — mit der technischen Tiefe, die für eine Bewilligung erforderlich ist.
Die Beratung erfolgt erfolgsbasiert: 13,5 % der voraussichtlichen Forschungszulage (berechnet auf Basis der von Ihnen angegebenen förderfähigen Aufwendungen), fällig bei positiver BSFZ-Bescheinigung. Details →
Hinweis: Stellt sich im Rahmen der Überarbeitung heraus, dass Ihre Entwicklung patentfähig sein könnte, berate ich Sie gerne auch zur Schutzrechtsstrategie — als zugelassener Patentanwalt.
Kostenlose Ersteinschätzung, ob Widerspruch oder Neueinreichung Aussicht auf Erfolg hat.
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